Bundesinnenministerium lässt Polizistenfamilien im Stich

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die hartnäckige Weigerung des Bundesinnenministeriums (BMI), Familien von Polizeibeamten zu unterstützen, wenn die Beamten zu Einsätzen außerhalb ihres Dienstbereichs fahren müssen.

Das zuständige Bundesfamilienministerium hatte gegenüber dem Innenministerium die Erstattung von zusätzlichen Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige von Polizistinnen und Polizisten im Einsatz für zulässig und wegen der hohen Belastung der Bundespolizei für wünschenswert erklärt.

Das Bundesgleichstellungsgesetz (§ 10 Abs. 2 S. 4) sieht dazu vor, dass Beschäftigte des Bundes bei Fortbildung, dienstlicher Ausbildung oder Dienstreisen zusätzlich anfallende Betreuungskosten geltend machen können. Die Bundesfamilienministerin will deshalb Polizisten, die zu auswärtigen Einsätzen ausrücken müssen, nicht schlechter behandelt sehen als einen Ministerialbeamten, der auf Dienstreise geht. Das für die Bundespolizei zuständige Bundesinnenministerium jedoch will die Polizistenfamilien aber nicht unterstützen und stellt sich auch gegen eine entsprechende Forderung der Bundespolizeiführung.

“Für die Kolleginnen und Kollegen ist die Frage: ‚Wohin so schnell mit Kindern oder der pflegebedürftigen Oma?‘ bei kurzfristig angeordneten Einsätzen ein regelmäßiges Problem. Um auf die Schnelle eine Betreuung sicherzustellen, fallen oft hohe Kosten an, die über die alltäglichen Betreuungskosten hinausgehen”, begründet Jörg Radek, Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei, die Forderung seiner Gewerkschaft. “Das Gesetz lässt eine Entlastung der Polizistenfamilien zu, das bestätigt auch die Familienministerin – nur de Maizières Ministerialbürokratie legt sich quer und mit der Polizei an und der geschäftsführende Innenminister greift nicht durch.”

In der mit 2,2 Millionen Überstunden belasteten Bundespolizei ist man sehr verärgert über die Berliner Bürokraten. “Mit dieser Auffassung lässt das Bundesinnenministerium die Polizistenfamilien im Stich, obwohl man sich sonst gerne mit dem Titel ‚Familienfreundlicher Arbeitgeber’ schmückt und ‚Stark für dich’-Kampagnenplakate aufhängt. Das ist unglaubwürdig. Wo man hier die Möglichkeit hätte, ganz praktisch etwas für Polizistenfamilien zu tun, setzt der oberste Dienstherr einem modernen Familienleben nur sein überholtes Handeln entgegen und bleibt in alten Mustern stecken”, so Radek

nach oben