Bundekabinett beschließt Gesetzesentwurf zur steuerlichen FuE-Förderung

Grenke: „Die Umsetzung muss möglichst bürokratiearm erfolgen. Hier ist nun auch der Bundesrat gefragt.“

Stuttgart. Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), ist erfreut, dass die seit Jahren von der Wirtschaft als Innovationstreiber dringend angemahnte steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) mit dem Beschluss des Bundeskabinetts einen entscheidenden Schritt vorangekommen ist.

Nun sei es am Bundesrat, den Entwurf zu einem Erfolgsmodell zu machen: „Wichtig ist aus Sicht unserer vielen KMUs im Südwesten, dass die Förderung so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet wird. So können möglichst viele Unternehmen ihre Forschung ausweiten, was wir mit dem weltweit täglich steigenden Druck aus allen Ecken der Welt auch erreichen müssen. Potenzial für Verbesserungen des Gesetzesentwurfs sehe ich in der Auftragsforschung. Hier ist es wichtig, dass die Förderung an den Auftraggeber geht statt an den Auftragnehmer, wie es die Bundesregierung jetzt vorgesehen hat. Dies ist gerade für KMU wichtig, die oftmals keine eigene Forschungsabteilung unterhalten können und so die Aufträge an Dritte vergeben – ein niederschwelliger Einstieg für ein eigenes FuE-Engagement.

Zudem sollte die Politik darauf hinarbeiten, langfristig das Fördervolumen zu erhöhen, um größere Förderanreize und damit stärkere gesamtwirtschaftliche Effekte zu erzielen. Die bislang vorgesehene maximale Fördersumme von 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr beschränkt die Anreizwirkung. Die Südwestwirtschaft ist überzeugt, dass die Landesregierung diese Potenziale ebenso erkannt hat und sich für entsprechende Anpassungen im Bundesrat stark macht.“

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