Ein Großteil der Einzelhandelsbetriebe in Baden-Württemberg darf Heute wieder öffnen

Zur Richtlinie des Landes für den Einzelhandel gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung.

Stuttgart. Zur veröffentlichten Landesrichtlinie für den Einzelhandel ab kommenden Montag sagt Prof. Dr.-Ing. Peter Jany, Hauptgeschäftsführer der für die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Handelsfragen federführenden IHK Bodensee-Oberschwaben: „Wir begrüßen, dass nun Klarheit bezüglich der Voraussetzungen für die Öffnung im Einzelhandel besteht. Ab Montag dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte bis 800 qm öffnen und darüber hinaus auch Buchhandlungen, Fahrrad- und Autohändler. Die Vorgaben bezüglich der einzuhaltenden Hygieneregeln und Arbeitsschutzmaßnahmen, wie die Sicherung des Mindestabstandes und die Begrenzung der Anzahl der Kunden je nach Verkaufsfläche, sind nachvollziehbar und für die Betriebe mit entsprechendem Mehraufwand umsetzbar. In fast allen Innenstädten der Unter- und Mittelzentren und in vielen Oberzentren des Landes können damit ab Montag weit über 90 Prozent der Einzelhandelsbetriebe wieder öffnen. Das ist die gute Nachricht.

Bedauerlich ist aus unserer Sicht jedoch die Absage der Ministerien, dass Betriebe über 800 qm mit einer entsprechenden Verkleinerung der Verkaufsfläche trotzdem öffnen dürfen. Zumal bei großen Shoppingcentern oder Outlet-Centern jedes Geschäft gesondert betrachtet wird und hier also eine Öffnung möglich gemacht wurde, wenn die Einzelgeschäfte unter der 800 qm-Regelung liegen. Damit haben einige wenige das Nachsehen und erleiden einen klaren Wettbewerbsnachteil. Wir hoffen nun, dass für diese Einzelhandelsgeschäfte und die übrigen Betriebe, die weiterhin geschlossen bleiben müssen, schnellstmöglich eine Perspektive geschaffen werden kann.“

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