Peugeot Boxer
Sonntag, 14 Mai 2006 | Autor: Bernhard Voß
Löwenmarke bietet digitales EG-Kontrollgerät ab Werk an
-
Seit 1. Mai: Pflicht für bestimmte Versionen des vielseitigen Boxer
- System zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers exakt auf
- Effiziente Überprüfung der Informationen durch Chipkarten
Peugeot Boxer |
Damit erleichtert die Löwenmarke gewerblichen Kunden die Umsetzung einer neuen EU-Verordnung, die den Einbau eines solchen Kontrollgeräts seit dem 1. Mai 2006 zur Pflicht macht. Die neue Vorschrift erstreckt sich auf alle Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals für den Straßenverkehr zugelassen werden. Sie betrifft damit auch bestimmte Versionen des bei Nutzfahrzeugkunden sehr beliebten Peugeot Boxer.
Digitales EG-Kontrollgerät von Peugeot mit modernster Technik
Firmen mit großem Fuhrpark und Speditionen müssen die Daten ihrer Fahrzeuge mit einer eigenen Unternehmerkarte regelmäßig sichern. Das von Peugeot offerierte EG-Kontrollgerät identifiziert den Lenker wie vom Gesetzgeber gefordert mithilfe einer Fahrerkarte. Mit einer Werkstattkarte können die Peugeot-Partner darüber hinaus das digitale EG-Kontrollgerät überprüfen und gegebenenfalls Fehler beheben.
Aufsichtsbehörden wie die Polizei, die Gewerbeaufsicht oder das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erhalten eine Kontrollkarte, mit deren Hilfe sie gespeicherte Daten aus dem Gerät und damit der Fahrerkarte auslesen können.






