Zum Inhalt
Navigation: Aktuelles, Veranstaltungen, Einsendungen
Informationen: neue Kommentare, Wetter, Anmeldung / Login usw.
Technische Informationen: Kontakt, Impressum, Nutzungsbedingungen, Hilfe, Inhaltsverzeichnis

Inhalt

E-Mail
Drucken
PDF
Eltern reichen Klage gegen Zwangsfranzösisch ein

Gericht soll Sprachenchaos beenden

Karlsruhe.
An den Gymnasien entlang der Rheinschiene soll Französisch ab dem nächsten Schuljahr als erste Pflichtfremdsprache vorgeschrieben sein, im Rest des Landes wird Englisch verordnet. Viele Eltern befürchten durch diese Festlegung Nachteile für sich und ihre Kinder. Jetzt soll das Gericht den Sprachenstreit klären.

"Wir haben gestern beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Normenkontrollantrag gegen die Verordnung des Kultusministeriums gestellt, mit der Französisch in der Rheinschiene zur ersten Pflichtfremdsprache am Gymnasium bestimmt worden ist", sagte gestern Dr. Dirk Herrmann vom Anwaltsbüro Deubner & Kirchberg in Karlsruhe.
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt juristisch die Interessen eines betroffenen Karlsruher Schülers und seiner Mutter, die das Zwangsfranzösisch als Verstoß gegen den aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes folgenden Gleichbehandlungsgrundsatz sehen. "Ich möchte, dass mein Kind die Fächerkombinationen seinen Begabungen entsprechend wählen kann und dabei gegenüber den Gymnasiasten in den anderen Landesteilen nicht benachteiligt wird", versichert die klagende Mutter Heike Dillmann. Ihre Befürchtungen teilen auch viele andere Eltern in Baden-Württemberg.

Allein ein Schulwechsel zwischen den neuen französischen und englischen Sprachenzonen des Landes wird für Gymnasiasten in Zukunft aufgrund der unterschiedlichen Sprachkenntnisse kaum zu schaffen sein. Naturwissenschaftlich begabte Kinder, die Latein und naturwissenschaftliches Profil wählen, müssten in der Rheinschiene als Folge der Einführung von Pflichtfranzösisch in der Klasse 7 insgesamt drei Fremdsprachen lernen, eine Hürde, die ansonsten keinem Schüler im restlichen Baden-Württemberg zugemutet wird. Auch bei einem Wechsel zwischen Realschule und Gymnasium stehen die Schüler der Rheinschiene vor kaum zu bewältigenden Schwierigkeiten, weil an den Realschulen auch am Oberrhein Englisch gelernt wird.

Nachteile bringt die neue Verordnung aber auch für die englische Sprachenzone: Dort haben einige Gymnasien ihren Schüler in der Vergangenheit Französisch als erste Fremdsprache angeboten. Auch das geht jetzt nicht mehr, denn außerhalb der Rheinschiene gilt jetzt der Englischzwang. "Wir wollen, dass dieser Sprachenzwang in Baden-Württemberg beendet wird und die Kinder und ihre Eltern die Sprachenfolge am Gymnasium wie bisher wählen können", versicherten Sylvia Wiegert und Uwe Bimmler vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft gymnasialer Eltern Nordbadens (ARGE). Die Klage werde stellvertretend für viele Eltern in Baden-Württemberg geführt.

Deshalb habe die ARGE zu einer Spendenaktion aufgerufen, um die Verfahrenskosten finanzieren zu können. "Das Ergebnis dieser Aktion hat uns überwältigt", sagte Wiegert, innerhalb kurzer Zeit seien mehrere hundert Einzelspenden eingegangen und mehr als 15 000 Euro auf das Spendenkonto geflossen. Der Schulterschluss reichte über die Gruppe der Elternschaft weit hinaus: Spenden und unterstützende Mails kamen von allen politischen Gruppierungen, Lehrern, Schülern und Wirtschaftsunternehmen.

"Die Solidarität, die hier landesweit gezeigt wurde, hat uns bestärkt, den juristischen Weg konsequent weiter zu verfolgen", so Uwe Bimmler. Dieses Sprachenchaos bringe für alle nur Nachteile mit sich. Dass dies auch von großen Teilen der Bevölkerung so gesehen wird, habe der Spendenerfolg eindeutig belegt.

Partner

Legende

Artikel: Icon PDF-Version PDF | Icon Druckversion Druckversion | Icon Artikel versenden versenden |  Seitmap: Seitmap |  Schrift: Schrift grösser stellen grösser | Schrift zurücksetzen zurücksetzen | Schrift kleiner stellen kleiner

Zum Seitenanfang