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Chancengleichheit auf gutem Weg

Stuttgart. Hochschulen aus Baden-Württemberg können aus Professorinnen-Programm insgesamt bis zu 12,3 Mio. Euro vom Bund für Frauenförderung erhalten

Frankenberg:  Wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Hochschulen

11 Hochschulen aus Baden-Württemberg erhalten insgesamt bis zu 12,3 Mio. Bundesmittel aus dem Professorinnen-Programm. Das Programm fördert die Berufung von Frauen an Hochschulen. Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg wertete die Förderentscheidungen als einen "wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Hochschulen". Zum Zuge kommen die Hochschulen in Furtwangen, Konstanz, Ludwigsburg (ev. FH), Pforzheim, Offenburg, Schwäbisch Gmünd (PH), Ravensburg-Weingarten, Heilbronn, Stuttgart, Rottenburg und Reutlingen.

"Baden-Württemberg war in diesem Wettbewerb das erfolgreichste Bundesland. Von deutschlandweit 45 positiv begutachteten Gleichstellungskonzepten waren elf von Hochschulen aus dem Land. Das ist ein schöner Erfolg für die einzelnen Hochschulen und ein guter Impuls für die Gleichstellung im ganzen Land", sagte Frankenberg am 10. Juni in Stuttgart. "Mit den Mitteln werden strukturelle Veränderungen an den Hochschulen angestoßen, die dazu führen, dass hochqualifizierte Frauen bei der Besetzung von Professuren stärker wahrgenommen und strukturelle Barrieren für Frauen in der Wissenschaft beseitigt werden."

In dieser zweiten Förderrunde des Professorinnen-Programms hatten sich 15 Hochschulen aus dem Land mit ihren Gleichstellungskonzepten um die Förderung von bis zu drei Berufungen von Frauen für fünf Jahre beworben. Der Bund stellt dafür pro Hochschule bis zu 1.125.000 Euro zur Verfügung. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass auch wirklich Frauen berufen werden. In Frage kommen sowohl reguläre Berufungen als auch so genannte vorgezogene Berufungen, bei denen die neu berufene Professorin im Vorgriff auf eine in fünf Jahren frei werdende Stelle zusätzlich an die Hochschule berufen wird. Bei regulären Berufungen sind die Mittel für Projekte aus den Gleichstellungskonzepten zu verwenden, bei vorgezogenen Berufungen für Ausstattung und Besoldung der neu berufenen Professorin. Die Bewerbungen sind von einem Begutachtungsgremium in Berlin bewertet worden.

In der ersten Förderrunde des Professorinnen-Programms von Bund und Ländern Ende 2008 waren Mittel für die Universitäten Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Ulm sowie die Hochschule Esslingen und die Pädagogische Hochschule Freiburg bewilligt worden. Während in der ersten Runde überwiegend

Universitäten aus dem Land erfolgreich waren, setzten sich in der zweiten Runde vor allem die Fachhochschulen durch. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 150 Mio. Euro.

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