Reine Verbraucherinsolvenzen in Baden-Württemberg um ein Fünftel gestiegen
Mittwoch, 06 Juni 2007 | Autor: STALA
Stuttgart. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg im 1.Quartal 2007 insgesamt 3 426 Insolvenzverfahren von Privatpersonen entschieden. Das waren 17 Prozent oder 494 Fälle mehr als im entsprechenden Vorjahresquartal. 2 435 Verfahren betrafen reine Verbraucher, wie Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose usw. Die Zahl der reinen Verbraucherinsolvenzen ist damit um 20 Prozent oder 413 Verfahren gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen.
Weitere 820 Verfahren wurden von ehemals selbständig tätigen Personen angemeldet. Hier ging in manchen Fällen schon ein Verfahren voraus, jedoch kann nach dem neuen Insolvenzrecht nach einer Wohlverhaltensphase von 6 Jahren eine Restschuldbefreiung erreicht werden, andernfalls haften die Schuldner 30 Jahre. Die restlichen 5 Prozent der Insolvenzen von Privatpersonen verteilen sich auf Insolvenzverfahren der sonstigen natürlichen Personen wie z. B. ehemalige Gesellschafter von Personengesellschaften (55 Fälle) und auf Nachlässe (116 Fälle).
Die Verschuldung der insolventen Privatpersonen insgesamt betrug rund 426 Millionen Euro. Im Durchschnitt je Verfahren errechnen sich damit 124 000 Euro. Deutlich geringer verschuldet waren die reinen Verbraucher mit einer Verschuldung von durchschnittlich 78 000 Euro. Entsprechend merklich höher verschuldet waren die ehemals selbständig Tätigen mit durchschnittlich rund 248 000 Euro; für die ehemaligen Gesellschafter von Personengesellschaften errechnen sich sogar durchschnittlich rund 361 000 Euro. Deutlich geringer war die durchschnittliche Verschuldung dagegen bei Nachlässen (110 000 Euro); bei den Nachlässen wurden jedoch 70 Prozent der Verfahren mangels Masse abgewiesen (81 Verfahren). Insgesamt wurden 172 Verfahren von Privatpersonen mangels Masse abgewiesen. Nur drei Prozent aller Privatinsolvenzen konnten über einen Schuldenbereinigungsplan geregelt werden, das waren insgesamt 94 Verfahren. Bei nahezu zwei Drittel dieser Verfahren (60 Fälle), belief sich die Verschuldung auf weniger als 50 000 Euro.







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