Zur Organklage der SPD-Fraktion im Landtag
Donnerstag, 11 Oktober 2007 | Autor: fm.bwl
Stellungnahme des Finanzministeriums
Stuttgart. "Die Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Gericht die Rechtslage anders ge-würdigt hat. Um die beschlossene Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe rechtzeitig umsetzen zu können, hat das Finanzministerium als Konsultationsverfahren eine Vorgehensweise gewählt, die bereits lange Jahre Staatspraxis ist und bisher noch nie vom Landtag beanstandet wurde. Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs genügt dieses Vorgehen nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das Urteil hat insoweit zur Klarstellung beigetragen. Selbstverständlich wird die Landesregierung aber in Zu-kunft die Hinweise des Gerichts zum Verfahren beachten." Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Donnerstag (11. Oktober 2007) in Stuttgart.
Die heutige Entscheidung habe auf die Privatisierung keine rechtlichen Auswirkungen. Die Übertragung der Bewährungshilfe auf einen freien Träger ermögliche eine Steige-rung der Qualität und Effizienz. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe seien vom Landtag im Staatshaushaltsplan 2007/08 bereit gestellt worden, so der Finanzminister.







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