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Zur Organklage der SPD-Fraktion im Landtag

Stellungnahme des Finanzministeriums
Stuttgart. "Die Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Gericht die Rechtslage anders ge-würdigt hat. Um die beschlossene Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe rechtzeitig umsetzen zu können, hat das Finanzministerium als Konsultationsverfahren eine Vorgehensweise gewählt, die bereits lange Jahre Staatspraxis ist und bisher noch nie vom Landtag beanstandet wurde. Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs genügt dieses Vorgehen nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das Urteil hat insoweit zur Klarstellung beigetragen. Selbstverständlich wird die Landesregierung aber in Zu-kunft die Hinweise des Gerichts zum Verfahren beachten." Dies sagte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Donnerstag (11. Oktober 2007) in Stuttgart.
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Reine Verbraucherinsolvenzen in Baden-Württemberg um ein Fünftel gestiegen

Stuttgart. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg im 1.Quartal 2007 insgesamt 3 426 Insolvenzverfahren von Privatpersonen entschieden. Das waren 17 Prozent oder 494 Fälle mehr als im entsprechenden Vorjahresquartal. 2 435 Verfahren betrafen reine Verbraucher, wie Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose usw. Die Zahl der reinen Verbraucherinsolvenzen ist damit um 20 Prozent oder 413 Verfahren gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen.
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