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Verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für alle Kinder

Optimale gesundheitliche Entwicklungsvoraussetzung für jedes Kind

Zur anstehenden Entscheidung des Bundesrates am 19.05.2006 über eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB und der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Jedes Kind hat ein Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und damit auf Prävention. Kinder können dieses Recht nicht selber einfordern. Insbesondere ab der U7 ist die Teilnahmequote auf bis zu 60 % gesunken. Aus diesen Gründen muss die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen verbindlich geregelt werden. Dieses könnte mit einem verbindlichen Einladungssystem geschehen, dass bereits im Rahmen der Brustkrebs-vorsorge erfolgreich eingeführt wurde.

Gleichzeit müssen die Inhalte und Intervalle der Vorsorgeuntersuchungen mit dem Ziel überarbeit werden, dass diese regelmäßig und möglichst jährlich ab dem ersten Lebensjahr bis zum Eintritt ins Schulalter stattfinden.

Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wird eine gute gesundheitliche Entwicklung von Kindern sichergestellt. Familien, die Hilfe benötigen, werden rascher erkannt und können direkt angesprochen werden. Durch eine bessere Vernetzung der Beteiligten auf Seiten der Kassen und Länder kann die nötige Hilfe das Kind frühzeitiger erreichen.

Unser Ziel besteht darin, jedem Kind in unserem Lande eine optimale gesundheitliche Entwicklungsvoraussetzung zu ermöglichen.

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