Jugendliche vor Telekommunikations-Kostenfalle bewahren
Politik & Gesellschaft
| Mittwoch, 24 Mai 2006
Transparenz von Telefondienstleistungen werden erhöht und Missbrauch wird eingedämmt
Anlässlich des Gesetzentwurfes zur Änderung des Telekommunikationsgesetztes sowie des Urteils des BGH zum Schutz von minderjährigen Handynutzern erklären der Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Julia Klöckner MdB:
Der Schutz der Verbraucher - insbesondere von Jugendlichen - ist durch den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetztes gestärkt worden.

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