Baden-Württemberg steht hinter der Unternehmenssteuerreform
Freitag, 11 Mai 2007 | Autor: fm.fv.bwl
Finanzminister Gerhard Stratthaus sieht dennoch Korrekturbedarf bei Zinsschranke und geringwertigen Wirtschaftsgütern
Stuttgart. "Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist ins Hintertreffen geraten. Deutschland ist in der Skala der Steuerbelastung erneut auf den schlechtesten Platz innerhalb der europäischen Union abgefallen. Viele Unternehmen nutzen dies, um in Deutschland erwirtschaftete Gewinne ins niedriger besteuernde Ausland zu verlagern, während Verluste ins Inland gezogen werden, um sie steuerwirksam geltend zu machen. Deshalb ist es wichtig, die Thesaurierungsbelastung der Kapitalgesellschaften von derzeit fast 39 Prozent auf gut 29 Prozent abzusenken und damit ein mittleres internationales Niveau zu erreichen. Damit können wir Deutschland wieder international wettbewerbsfähiger machen." Dies sagte der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus in der Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag (11. Mai 2007) in Berlin. Für die international agierenden Personengesellschaften werde es für nicht entnommene Gewinne eine entsprechende Entlastung in der Einkommensteuer geben. "Damit erreicht man bei der Unternehmensbesteuerung zwar keine Rechtsformneutralität, aber immerhin eine Belastungsneutralität", betonte Stratthaus. Für kleine und mittlere Perso-nenunternehmen werde dagegen eine Entlastung durch die Verbesserung der Anspar-abschreibung geschaffen. Obwohl die Thesaurierungsbegünstigung nur den ganz gro-ßen und die Ansparabschreibung nur den kleinen Unternehmen zugute komme, habe die Unternehmensteuerreform keine Mittelstandslücke. "Gerade die mittelständischen Betriebe profitieren von der verbesserten Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer", so der Minister. Dadurch werde die Gewerbesteuer bis zu einem Hebe-satz von 400 Prozent letztlich wieder erstattet.
Im Hinblick auf die Haushaltslage sei es unabdingbar, die Entlastung durch die Reform auf rund fünf Milliarden Euro jährlich zu beschränken. "Gleichwohl setzt sich Baden-Württemberg bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen für weitere maßvolle Verbesse-rungen ein." So solle die so genannte Zinsschranke, nach der betrieblich veranlasste Schuldzinsen nur noch bis zur Höhe von 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen als Betriebsausgaben abziehbar seien, modifiziert werden, um die Besonderheiten einzelner Branchen stärker zu berücksichtigen. "Namentlich Leasingunternehmen können durch die Zinsschranke stark getroffen werden, da Schuldzinsen für die Finanzierung der Leasinggegenstände nicht mit den in den Leasingraten enthaltenen Finanzierungsanteilen verrechnet werden dürfen", so Stratthaus.
Die Absenkung der Grenze für den Sofortabzug der Anschaffungskosten von geringwer-tigen Wirtschaftsgütern von bislang 410 Euro auf 100 Euro sei nahezu nicht vermittelbar. "Die Absenkung der Grenze wird nicht nur zu höherem Bürokratieaufwand führen. In einzelnen Branchen, deren Geschäft im Wesentlichen in der Vermietung geringwertiger Wirtschaftsgüter besteht, können sich dadurch Mehrbelastungen ergeben, die weit über den Entlastungen aufgrund der Tarifsenkungen liegen", sagte der Finanzminister. Daher sollte die Grenze zumindest über die jetzt vorgesehenen 100 Euro angehoben werden.
Stratthaus betonte, dass der vorgelegte Entwurf eines Unternehmenssteuerreformge-setzes 2008 als insgesamt sehr gelungen zu bezeichnen sei. "Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Verbesserungen in Teilbereichen vorzunehmen, um einseitige Mehrbelastungen einzelner Branchen zu vermeiden", so Finanzminister Gerhard Stratthaus abschließend.






