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Debatte um Steuer-CD

Justizminister weist Vorwurf der SPD als unzutreffend zurück

Die Unterstellungen der SPD im Zusammenhang mit den rechtlichen Risiken eines etwaigen Ankaufs von Datensätzen über Kapitalanlagen in der Schweiz weist Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) zurück. Die SPD verbreite unzutreffende Schlussfolgerungen:

„Zum einen ging es bei der Beurteilung der Strafbarkeit im Verfahren der Staatsanwaltschaft Freiburg gar nicht um den Ankauf von Daten, sondern um die Strafbarkeit des Informanten, der eine unentgeltliche Kostprobe angeboten hatte. Zum zweiten hat die Staatsanwaltschaft Freiburg gerade nicht gesagt, dass das Verhalten des Informanten generell nicht strafbar ist. Sie hat vielmehr festgestellt, dass vieles dafür spricht, dass der Anbieter den objektiven Tatbestand des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG verwirklicht hat. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das Verfahren nur deshalb eingestellt, weil sie davon ausging, dem Informanten keinen Vorsatz für sein objektiv rechtswidriges Tun nachweisen zu können.

Daher steht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Freiburg nicht im Widerspruch zu dem Gutachten des Justizministeriums und der Stellungnahme der Landesregierung auf den Antrag der SPD-Fraktion.

Nach wie vor besteht für den etwaigen Käufer solcher Daten - und genau darum dreht sich die aktuelle rechtliche Diskussion - ein strafrechtliches Risiko. Daran ändert auch die - im Gutachten und der Stellungnahme der Landesregierung berücksichtigte - Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg nichts“.

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