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Stärkung von Pressefreiheit und Informantenschutz

Schwächung staatlicher Ermittlungsmöglichkeiten

Anläßlich des heutigen 'Cicero'-Urteils des Bundesverfassungsgerichts erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit und den journalistischen Informantenschutz gestärkt. Für auch zukünftig gesetzlich generell zulässige Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionsräumen wurden hohe Hürden errichtet. Das Bundesverfassungsgericht nimmt für das hohe Gut der Pressefreiheit allerdings in Kauf, dass die Aufklärung von Geheimnisverrat in denjenigen Fällen erschwert, wenn faktisch nicht gar unmöglich wird, in denen Journalisten als Tatverdächtige in Betracht kommen. Nutznießer sind sowohl die Geheimnisverräter als Informanten als auch die investigativen Journalisten.

Eine Durchsuchung von Redaktionsräumen, allein um den Informanten zu ermitteln, ist ebenso unzulässig wie die wegen der bloßen Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses. Erst das "kollusive" Zusammenwirken von Geheimnisträger und Journalisten macht Letzteren zu einem die Durchsuchung rechtfertigenden strafbaren Mittäter. Welcher Ermittlungsbeamte kann dies bereits zum Zeitpunkt einer anstehenden Durchsuchung hinreichend für sich beurteilen? Faktisch wird mit dieser Entscheidung aus Karlsruhe die Durchsuchung von Redaktionsräumen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat unmöglich gemacht werden. Dies ist der Preis für das Grundrecht der Pressefreiheit!

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