Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung - Wer hilft mir, wenn…?
Donnerstag, 29 April 2010 | Autor: Stefan Wirz
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Informationskampagne des Justizministeriums mit Veranstaltungsreihe und neu aufgelegten kostenlosen Broschüren
Goll: „Selbstbestimmung muss im Alter nicht enden!“
„Wer soll über mich bestimmen, wenn mein Gesundheitszustand eigene Entscheidungen nicht mehr zulässt? Am besten eine Person, der ich vertraue. Aber weiß das Gericht, wer das ist? Welchen Behandlungsmethoden möchte ich mich unterziehen, wenn mein Leben auf dem Spiel steht - und welchen auf gar keinen Fall? Wer soll sich um meine finanziellen Angelegenheiten kümmern?“ Mit diesen elementaren Fragen zur eigenen Zukunft sollte sich jeder rechtzeitig beschäftigen, sagte Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Donnerstag (29. April 2010) in Stuttgart. „Ich möchte jedem ans Herz legen, eine Vorsorgevollmacht, wenigstens aber eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Denn dann endet auch im hohen Alter oder bei Krankheit die Selbstbestimmung nicht!“ Mit diesem Appell wies Goll auf die am 12. Mai 2010 in Stuttgart beginnende Informationskampagne seines Hauses mit dem Titel „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung - Wer hilft mir, wenn… ?“ hin.
Kein Spezialthema nur für Senioren
Vorsorge sei kein Spezialthema für Senioren, betonte Goll. „Jedem, egal ob alt oder jung, kann jederzeit ein Unglücksfall zustoßen, der dazu führt, nicht mehr Herr seiner Sinne zu sein. Warum soll ich dann andere über mein Schicksal entscheiden lassen, wenn ich noch heute selbst Vorsorge für den Fall der Fälle treffen kann. Am einfachsten und besten geht das, indem man eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellt. Der Aufwand ist überschaubar, der Nutzen enorm“, warb der Minister. Mit seiner landesweiten Veranstaltungsreihe will Goll die Öffentlichkeit in den nächsten Wochen über das Betreuungsrecht, die Bedeutung und Wirkung einer Vorsorgevollmacht sowie den Nutzen und die Rechtsfolgen von Patientenverfügungen informieren. Gemeinsam mit Richtern, Notaren, Ärzten, Rechtsanwälten und Betreuungsvereinen gibt der Justizminister den Bürgerinnen und Bürgern praktische Tipps und Formulierungsvorschläge und weist auf mögliche Fallstricke oder Formerfordernisse hin.
Familienangehörige oder Ehepartner sind nicht automatisch vertretungsbefugt
„Viele haben es schon erleben müssen: Ein Angehöriger erleidet einen Schlaganfall und wird hierdurch plötzlich und für alle unerwartet zum Pflegefall. Rechtlich verbindliche Erklärungen kann er nicht mehr abgeben. Wer für ihn handeln kann und darf, ist zunächst völlig unklar“, verdeutlichte Goll. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass sich dann der Ehepartner oder die Kinder automatisch um alles kümmern dürften. Auch Ehegatten oder Verwandte seien ohne eine ausdrückliche Vollmacht zur rechtlichen Vertretung nicht befugt. Um möglichst ohne Zeitverzögerung gegenüber Ärzten oder Heimleitern verhandlungsfähig zu sein, um gegenüber den Versicherungen tätig sein zu können und herauszufinden, welche medizinische Behandlung zu führen sei und welche Maßnahmen dem Willen des Betroffenen entsprächen, sei es entscheidend, rechtzeitig Vorsorge getroffen zu haben, so der Minister.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
„Was nutzt die beste Vorsorgevollmacht, wenn sie niemand kennt? Um sicher zu stellen, dass die Vorsorgeerklärung im Ernstfall auch aufgefunden wird, bietet sich eine Registrierung beim von der Bundesnotarkammer geführten zentralen Vorsorgeregister in Berlin an“, sagte Goll. Dies könne online unter www.vorsorgeregister.de oder auch auf schriftlichem Antrag schnell, sicher und kostengünstig geschehen. Patientenverfügungen könnten nur in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung eingetragen werden. Die Kosten für die Registrierung beliefen sich im Jahr 2009 im Durchschnitt auf 12,78 Euro. „Seit der Errichtung des zentralen Vorsorgeregisters im Juli 2004 lagen am 31. März 2010 bereits 1.061.852 Registrierungen von Vollmachten oder Betreuungsverfügungen vor. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kam es zu 50.625 Registrierungen, wovon 37.556 mit einer Patientenverfügung oder Wünschen zur medizinischen Versorgung verbunden waren“, sagte Goll. Gegenstand der Eintragung sei nur die Existenz der Vorsorgeerklärung, eine Hinterlegung der Urkunde erfolge nicht. Die Betreuungsgerichte könnten jederzeit über eine Abfrage beim zentralen Register prüfen, ob im Einzelfall eine Vorsorgeerklärung vorliege.
Veranstaltungsreihe und Informationsbroschüren
Zu den insgesamt vier öffentlichen Informationsveranstaltungen des Ministeriums sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Veranstaltungen finden statt in:
- Stuttgart am 12. Mai 2010, um 17:00 Uhr, im Oberlandesgericht, Saal 1,
- Ulm am 15. Juli 2010, um 15:45 Uhr, im Kornhaus,
- Offenburg am 21. Juli 2010, um 17:00 Uhr, im Landgericht, Saal 2,
- Mannheim am 22. September 2010, um 16:00 Uhr, im Landgericht, Saal 1.
Das Justizministerium hat zudem drei Informationsbroschüren
- Das Betreuungsrecht - praktische Hinweise für Betreuer,
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung,
- Patientenverfügung
mit Mustern für Vollmachten und Verfügungen neu aufgelegt. Die kostenlosen Broschüren können im Internet unter www.justiz-bw.de als pdf-Datei heruntergeladen oder telefonisch unter 0711 - 279 2110 (Anrufbeantworter) bestellt werden.






