Der BUND Baden-Württemberg ist enttäuscht, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt ihn im Fall der Atomexporte nach Leibstadt nicht als klageberechtigt sieht.
Der BUND Baden-Württemberg ist enttäuscht, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt ihn im Fall der Atomexporte nach Leibstadt nicht als klageberechtigt sieht.