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Meldepflichtiges Ereignis beim Kernkraftwerk Philippsburg 1

Teilausfall der Brandmeldeanlage in Treppenhäusern und Fluren des Betriebs-, Warten- und Schaltanlagengebäudes

Einstufung: Meldekategorie N (Normalmeldung) Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ - Ereignis hat keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Am 20. Mai dieses Jahres wurde beim Kernkraftwerk Philippsburg 1 routinemäßig die Funktionsfähigkeit von so genannten Brandmelderbaugruppen überprüft. Dabei löste eine Baugruppe keinen Alarm in der Brandmeldezentrale aus. Ursache war eine fehlerhafte Lötstelle. Dies gab heute das Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde in Stuttgart bekannt.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES „Stufe 0“ (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Die betroffene Baugruppe wurde zu-nächst ausgetauscht und nach der Reparatur wieder eingesetzt.

Sicherheitstechnische Bewertung der behördlichen Atomaufsicht: Die betroffene Baugruppe dient zur Brandfrüherkennung in den Fluren und Treppenhäusern des Betriebs-, Warten- und Schaltanlagengebäudes. Vom Ausfall der Meldung waren keine automatischen Brandschutzmaßnahmen betroffen. Die Brandmeldesysteme in den anderen Räumen des Gebäudes waren nicht betroffen. Das Ereignis war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.

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