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Gasurteil des Bremer Landgerichts - Meilenstein für die Verbraucher

Einseitige Preisanhebungen, die nicht offen begründet werden können, sind unwirksam

Zum heutigen Urteil des Bremer Landgerichtes zur Unwirksamkeit der Gaspreiserhöhungen erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Die Situation, dass immer weniger Energiekunden nachvollziehen können, wie sich die stetig steigenden Kosten für Gas und Strom zusammensetzen, wurde mit dem heutigen Urteil gestoppt.

Das Urteil des Bremer Landgerichts ist für die Verbraucher dahingehend ein Meilenstein, dass einseitige Preisanhebungen, die nicht offen begründet werden können, unwirksam sind.

Die Klarstellung des Gerichtes, dass die Klauseln eindeutiger und verständlicher formuliert werden müssen, ist von Verbraucherseite rundum zu begrüßen.

Die von der Union seit langem geforderten kundenfreundlicheren Vertragsformulierungen werden damit umgesetzt.

Die Einschätzung des Gerichts, dass die Klauseln in den Versorgungsverträgen gegen das Transparenzgebot der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, trifft auf klare Zustimmung.

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