Professor Ernst-Wolfgang Böckenförde zum 80. Geburtstag
Freitag, 17 September 2010 | Autor: Melanie Hübner
Der Freiburger Rechtswissenschaftler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde feiert am 19. September 2010 seinen 80. Geburtstag. Prof. Dr. jur. Dr. phil. Dr. h.c. mult. Ernst-Wolfgang Böckenförde zählt zu den bedeutendsten und einflussreichsten deutschen Juristen unserer Zeit. Von ihm stammen wichtige Arbeiten zum Grundrechtsverständnis, zu den Methoden der Verfassungsinterpretation sowie zum Spannungsverhältnis von Freiheit und Gleichheit.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Forschung war das Verhältnis von Staat und Kirche sowie Kirche und Politik. Sein juristisches ist bedeutend für die Geschichtswissenschaft, die Theologie, die Politikwissenschaft und die Philosophie. Von diesem Fundament aus hat Ernst-Wolfgang Böckenförde viele Debatten angestoßen, die die Geschichte der Bundesrepublik prägten. Ab 1964 forschte und lehrte er an den Universitäten Heidelberg und Bielefeld. 1977 kam er an die juristische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. 1983 wurde Ernst-Wolfgang Böckenförde zum Richter am Bundesverfassungsgericht berufen und wirkte an wichtigen Entscheidungen mit: Etwa zur Raketenstationierung, zum Auslandseinsatz der Bundeswehr, zum Schwangerschaftsabbruch, zum Parteienrecht, zur Europäischen Union und zum Asylrecht. Als Katholik und Sozialdemokrat beschäftigte er sich mit der Stellung von Religion in modernen säkularen Gesellschaften. Von ihm stammt der berühmte Ausspruch, dass der „freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann."
Prof. Böckenförde erhielt mehrere Ehrendoktorwürden, unter anderem der Universität Tübingen, Basel und Münster und 2003 die Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg. Im Jahr 2004 wurde ihm der Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken verliehen.
Ernst-Wolfgang Böckenförde ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Der Staat“ und nimmt nach wie vor engagiert am Leben der Universität in Form von Habilitations- und Berufungsvorträgen, Kolloquien und Gesprächskreisen teil.






