Neue Rechtsform: Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt in Lippe beliebt

Seit dem 1. November 2008 ist die Gründung der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt umgangssprachlich auch als "Mini-GmbH" bezeichnet, möglich. Ein Vorteil dieser neuen Rechtsform: Ein Stammkapital von einem Euro ist erlaubt. Seit diesem Zeitpunkt wurden in Lippe 128 dieser Gesellschaften gegründet. "Mit einem Stammkapital von exakt einem Euro waren 20 Prozent der Unternehmen ausgestattet", teilt Hannelore Quast, Ansprechpartnerin für Eintragungen ins Handelsregister bei der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) mit. Das durchschnittliche Stammkapital lag in Lippe bei 700 Euro. Vereinzelt wurde eine Kapitalausstattung von 5.000 Euro gewählt, das war bislang auch die höchste Summe, ergänzt Quast.

Der weitere Vorteil der neuen Rechtsform: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Musterprotokoll zur Gründung genutzt werden. Das senkt die Gründungskosten. Nicht außer Acht gelassen werden sollte aber der tatsächliche Kapitalbedarf bei einer Unternehmensgründung, da Banken und Geschäftspartner die Finanzierungsbasis des Unternehmens sehr wohl im Auge haben.

Im gleichen Zeitraum wurden in Lippe 284 GmbHs mit einem Stammkapital ab 25.000 Euro im Handelsregister eingetragen. Gleichzeitig nahm der Trend zur Gründung von Limiteds mit Sitz in Großbritannien und Zweigniederlassung in Deutschland deutlich ab. Bis vor zwei Jahren wurde diese Rechtsform zur Haftungsbeschränkung mit geringem Kapitalaufwand genutzt. Infos: Hannelore Quast, Telefon: 05231-760154, E-Mail: quast@detmold.ihk.de oder www.detmold.ihk.de/Recht und Steuern/ Merkblätter.

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