Weniger Gasthörerinnen und Gasthörer an den Hochschulen im Südwesten

-Baden-Württemberg: Geschichte bleibt das beliebteste Fach-

Im Wintersemester 2018/19 belegten nach Angaben des Statistischen Landesamtes insgesamt 3 881 Gasthörerinnen und -hörer an den baden-württembergischen Hochschulen Lehrveranstaltungen. (1)

Damit sank die Anzahl der Gasthörerinnen und -hörer im Vergleich zum Wintersemester 2017/18 um knapp 6 %. Nach der Universität Stuttgart (764) meldeten die Universitäten in Freiburg (742) und Heidelberg (532) die meisten Gasthörerinnen und -hörer. Die Anzahl der Gasthörer (2 169) überstieg, wie in den Vorjahren auch, die Anzahl der Gasthörerinnen (1 712). Der Frauenanteil lag damit bei gut 44 %.

1 735 oder 45 % aller Gasthörerinnen und -hörer besuchten Lehrveranstaltungen in den Geisteswissenschaften. Wie in den Vorjahren war das Fach »Geschichte« dabei mit 984 Personen mit großem Abstand am beliebtesten. Es folgten die Fächer »Philosophie« mit 270 und »Wirtschaftswissenschaften« mit 236 Interessierten.

415 Gasthörerinnen und -hörer besaßen keinen deutschen Pass. Der Ausländeranteil lag bei 11 % und war damit gut 2 Prozentpunkte geringer als im Vorjahr. In den beiden vorangegangenen Wintersemestern stellten die Syrerinnen und Syrer noch die größte Gruppe unter den ausländischen Gasthörerinnen und -hörern (WS 2016/17: 66; WS 2017/18: 129). Im Wintersemester 2018/19 belegten sie mit 58 Personen nach den USA mit 78 Personen nur noch den zweiten Platz. Mit deutlichem Abstand folgten Gasthörerinnen und -hörer aus der Schweiz (22 Personen) auf Platz drei.

69 % aller Gasthörerinnen und -hörer waren 60 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter der männlichen Gasthörer betrug im Wintersemester 2018/19 gut 61 Jahre, Gasthörerinnen waren durchschnittlich vier Jahre jünger. Die älteste Gasthörerin an einer baden-württembergischen Hochschule war 93 Jahre alt und studierte an der Universität Freiburg. Die jüngste Gasthörerin war 14 Jahre alt und in der Fachrichtung “Rechtswissenschaften” eingeschrieben.

(1) Das Gasthörerstudium ermöglicht die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen der Hochschule ohne förmlichen Studierendenstatus. Eine Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur) ist nicht erforderlich, wohl aber eine hinreichende Bildung oder – bei den Kunst- und Musikhochschulen – künstlerische Eignung. Die Entscheidung für eine Zulassung trifft die Hochschule. Eine Teilnahme an Prüfungen ist nicht vorgesehen. Die Gasthörergebühr pro Semester wird von den Hochschulen im Rahmen des § 17 LHGebG festgelegt.

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