Relative Verarmung von Familien statistisch bestätigt

Der Verband Familienarbeit e.V. weist seit Jahrzehnten darauf hin, dass unser Sozialsystem zu einer fortschreitenden Verarmung von Familien in einer reicher werden Gesellschaft geführt hat und weiterhin führt.

Die Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 23.4.2019 bestätigt das.*

Das durchschnittliche Geldvermögen von Paaren mit Kindern beträgt nur 73 % des Geldvermögens kinderloser Paare. Das Geldvermögen alleinerziehender Eltern beträgt sogar nur 38 % im Vergleich zu alleinstehenden Personen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, kommentiert:
„Das geringere Geldvermögen von Eltern ist vor allem eine Folge unseres Sozialrechts, da die Investitionskosten in Kinder per Gesetz überwiegend von den Eltern zu tragen sind, während sich Nicht-Eltern nur in geringem Umfang daran beteiligen. Wer keine Kinder hat, spart dadurch viel Geld für die Vermögensbildung, obwohl er später von den heutigen Kindern meist höhere Renten erhält als deren Eltern selbst, da der Rentenanspruch anstatt an die Erziehung von Kindern sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbstätigkeit gebunden wurde. – In den Zahlen des Statistischen Landesamtes kommt die Benachteiligung von Familien allerdings nur unvollkommen zum Ausdruck, weil davon auszugehen ist, dass Eltern sich überwiegend sparsamer verhalten (müssen) als kinderlose Erwerbstätige, was den Unterschied im Geldvermögen mindert. Außerdem wächst das Defizit mit jedem weiteren Kind.“

Resch betont, dass vor allem unsere gesetzliche Rentenversicherung eine Verarmung der Familien geradezu erzwinge, weil die Kosten und der „Gewinn“ der Investition in Kinder zum Nachteil der
Eltern verteilt sind, wobei dieser Nachteil mit jedem Kind wachse. Eine Vergesellschaftung der Alterskosten wie in unserem Rentenrecht könne nur funktionieren und sei auch nur dann gerecht, wenn auch die Investitionskosten in vergleichbarem Umfang vergesellschaftet würden. Deshalb fordere der Verband Familienarbeit ein Erziehungsgehalt, das zunächst vor allem bei den U3-Kindern zu zahlen sei, ohne dass dabei den Eltern vorgegeben werden dürfe, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden wollen.

Die Zahlen gelten zwar nur für Baden-Württemberg, sind aber aufgrund der Gesetzeslage auch bundesweit zu erwarten. Dr. Resch abschließend: „Eine Gesellschaft, die die Familie im Grundgesetz‚ unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung‘ stellt, in Wirklichkeit aber deren Ausplünderung betreibt, muss sich fragen lassen, ob hier noch von Rechtsstaatlichkeit die Rede sein kann.“

* https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2019090

nach oben