Übergangsfrist in Förderkulisse Wolfsprävention läuft aus

Umweltminister Franz Untersteller: „Innerhalb der Förderkulis-se im Nordschwarzwald werden vom Wolf verursachte Nutztier-risse ab dem 1. Juni nur noch erstattet, wenn die Tiere fachge-recht geschützt waren.“

Umweltminister Franz Untersteller: „Innerhalb der Förderkulis-se im Nordschwarzwald werden vom Wolf verursachte Nutztierrisse ab dem 1. Juni nur noch erstattet, wenn die Tiere fachgerecht geschützt waren.“

Umweltminister Franz Untersteller hat heute (03.05.) in Stuttgart darauf hinge-wiesen, dass sich die Maßgaben für den Ersatz für vom Wolf verursachte Nutztierrisse in der Förderkulisse Wolfsprävention im Nordschwarzwald wie geplant ab dem 1. Juni 2019 ändern werden: „Aktuell erstattet der Ausgleichsfonds Wolf Risse von Schafen, Ziegen und Gehegewild noch im ganzen Land ohne besondere Anforderungen an den Herdenschutz. Ab Juni wird innerhalb der Förderkulisse im Nordschwarzwald eine Erstattung nur noch erfolgen können, wenn die Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs fachgerecht geschützt waren.“

Die Übergangsfrist von einem Jahr hatte das Ministerium den Nutztierhaltenden bei der Ausweisung der Förderkulisse Wolfsprävention Ende Mai 2018 eingeräumt. „Inzwischen haben wir in dem betroffenen Gebiet im Nordschwarzwald für über 150 Herdenschutzmaßnahmen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent, insgesamt fast 450.000 Euro, bewilligt“, sagte der Minister.

„Der Wolf soll lernen, dass er im Wald genügend Wildtiere als Nahrung finden kann und Nutztiere keine geeignete Beute für ihn darstellen“, so Untersteller weiter. „Dieses Ziel lässt sich jedoch nur erreichen, wenn möglichst alle Nutztiere fachgerecht geschützt sind. Auch künftig unterstützen wir daher weiterhin die Nutztierhalterinnen und –halter in der Förderkulisse dabei, Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor Übergriffen des Wolfes umzusetzen“, betonte Umweltminister Untersteller.

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