Flächen gewinnen durch Innenentwicklung

Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ 2019 jetzt gestartet.

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Um Wohnraum zu schaffen, müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen. Innenentwicklung spielt hierbei eine sehr wichtige Rolle“

„Um Wohnraum zu schaffen, müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen. Innenentwicklung spielt in Zeiten knappen Wohnraumes eine sehr wichtige Rolle. Das Land unterstützt die Kommunen daher bei der Mobilisierung von Flächen“, erklärte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (22. Mai 2019) in Stuttgart.

„Mit dem Förderprogramm ,Flächen gewinnen durch Innenentwicklung‘ unterstützen wir die Kommunen im Land dabei, ihre Innenentwicklungspotenziale in den Fokus zu nehmen, um Flächen für dringend benötigten Wohnraum zu identifizieren“, so die Ministerin. Zur Innenentwicklung zählt nicht nur die Aktivierung von Leerstand und brachliegenden Flächen, sondern auch die Ausnutzung von Aufstockungs- oder Dachausbaumöglichkeiten bei vorhandenen Gebäuden. „Die Kommunen können mit den Mitteln gezielt planerische und konzeptionelle Grundlagen für ihre qualitätsvolle und ausgewogene Innenentwicklung erarbeiten“, so Hoffmeister-Kraut.

Aus dem Förderprogramm können Kommunen auch in diesem Jahr finanzielle Unterstützung für den Einsatz kommunaler Flächenmanager für Wohnzwecke erhalten. Kommunale Flächenmanager aktivieren innerörtliche Flächen und bündeln die Prozesse der Innenentwicklung zwischen Verwaltung und allen weiteren Beteiligten. Baden-Württemberg ist mit diesem Fördertatbestand, der seit 2016 besteht, bundesweit Vorreiter.

Weiter können aus dem Förderprogramm unmittelbar umsetzbare städtebauliche Planungen für flächeneffizienten Wohnungsbau, Qualifizierung bestehender Gewerbegebiete oder interkommunale Kooperationen, die den effizienten Umgang mit Fläche zum Ziel haben, gefördert werden.

Anträge für das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ können ab sofort bis zum 8. Juli 2019 an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gerichtet werden. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/ zu finden.

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