Freitag, April 17, 2020

Seelbach. Sonnenstudios dürfen aus Sicht der Branche innerhalb der Corona-Verordnung der Bundesländer nicht in die Kategorie „Fitnessstudios, Schwimm- und Freizeitbäder, Saunabetriebe oder Massagepraxen etc.“ eingestuft werden. Der Bundesfachverband Besonnung e. V. macht deutlich, dass eine entsprechende Einordnung im Hinblick auf das Corona-Infektionsrisiko in keiner Weise gerechtfertigt wäre. Die tatsächliche Praxis in einem Sonnenstudio stelle bereits […]

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