Antje Missbach erhält Förderung des Landes Baden-Württemberg für Wissenschaftlerinnen

Die Sozialwissenschaftlerin Dr. Antje Missbach vom Arnold-Bergstraesser-Institut (ABI) an der Universität Freiburg erhält eine Habilitationsförderung im „Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen“. Sie wird in den kommenden fünf Jahren am Institut für Ethnologie der Universität Freiburg ein eigenes Forschungsprojekt mit dem Titel „FluchthelferInnen: Eine vergleichende Analyse zu irregulären Grenzübertritten und der diskursiven Konstellation von Mittelsleuten in Indonesien und Marokko“ durchführen und darüber ihre Habilitation anfertigen. Die Förderung umfasst die eigene Stelle sowie Vernetzungs-, Weiterbildungs- und Coachingangebote und wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und der Universität Freiburg finanziert. Ziel des Programms ist es, Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur zu unterstützen.

Ausgangspunkt des Forschungsprojekts ist der Befund, dass zunehmend restriktive Grenz- und Visaregime dazu führen, dass weltweit immer mehr Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete auf die Dienste von Mittelsleuten angewiesen sind. „Diese auch als Schlepperinnen und Schlepper oder als Fluchthelferinnen und Fluchthelfer bezeichneten Mittelsleute stehen im Zentrum des öffentlichen Diskurses, weil sie primär für den Anstieg von irregulärer Migration und die Todesfälle entlang der Fluchtrouten verantwortlich gemacht werden“, erklärt Missbach.

Fluchthilfe wird in vielen Ländern strafrechtlich verfolgt – darunter Indonesien und Marokko. Diesen Staaten widmen sich die beiden Fallstudien, die das vergangene Jahrzehnt umfassen. Aus einer vergleichenden Perspektive untersucht die Arbeit, wer diese Mittelsleute sind, welche Motivationen sie antreibt und wer beziehungsweise wer nicht wegen Fluchthilfe strafrechtlich verfolgt wird: „Die gewonnenen empirischen Befunde sollen dazu dienen, den gegenwärtig dominanten Diskurs über Fluchthilfe sowie die damit verbundenen und als notwendig erachteten politischen Mittel zur Bekämpfung von Mittelsleuten zu hinterfragen.“ Insbesondere problematisiert die Studie die negativen Konsequenzen der Bekämpfung von Mittelsleuten für das Recht von Geflüchteten auf Asyl. Ohne Fluchthilfe können Geflüchtete kein Asyl beantragen, denn dazu müssen sie sich außerhalb ihres Heimatlandes aufhalten.

Methodisch wird Missbach unter anderem Feldforschung betreiben, Interviews beispielsweise mit Mittelsleuten, Strafverfolgerinnen und Strafverfolgern, Justizbeamtinnen und Justizbeamten führen sowie Gerichtsurteile analysieren. Auf dieser Basis will sie die Konstruktion der Fluchthilfe und der Figur der Mittelsleute in unterschiedlichen Diskursen nachvollziehen und miteinander vergleichen. Besonders berücksichtigen wird sie dabei, wie Fluchthilfeinfrastrukturen entstehen, welche Akteurinnen und Akteure innerhalb dieser kurzlebigen Netzwerke kooperieren und welche Strafverfolgungsmaßnahmen – inklusive präventiver Ansätze – zur Unterbindung unerwünschter Grenzübertritte in Indonesien und Marokko mit Unterstützung externer Partner wie der Europäischen Union und Australien eingeführt wurden.

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