Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg

Meldekategorie N (Normalmeldung): Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ – keine
oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Im stillgelegten Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) hat der Betreiber am 17. Juli 2020 eine Leckage an einem Wandhydranten im Feuerlöschnetz festgestellt. Diese wurde durch eine beschädigte Armatur verursacht. Da bereits im April 2020 eine kleine Leckage an einer baugleichen Armatur aufgetreten ist, hat der Betreiber weitere Wandhydranten inspiziert. Dabei entdeckte er am 21. und 23. Juli 2020 an mehreren Armaturen defekte Armatureneinsätze und Dichtungen. Weitere Leckagen sind nicht aufgetreten.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber: Meldekategorie N
(Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers: Der Betreiber hat die bisher als schadhaft entdeckten Armaturen instandgesetzt und überprüft weitere typgleiche Armaturen am Standort.

Die Leckage trat in einem Gebäude auf, in dem sich weder sicherheitstechnisch wichtige Einrichtungen noch radioaktive Stoffe befinden. Da die gleichen Armaturen auch in Bereichen mit sicherheitstechnischen Einrichtungen eingesetzt werden, können vergleichbare Leckagen in diesen Bereichen nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich damit um einen Schaden mit Hinweis auf eine systematische Ursache. Ohne die möglicherweise systematische Bedeutung wäre das Ereignis nicht meldepflichtig gewesen.

Die Brandbekämpfung war durch die Befunde nicht beeinträchtigt, da der Öffnungsweg der Armatureneinsätze nicht blockiert war. Die konkrete sicherheitstechnische Bedeutung ist somit gering.

Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

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