Streng geschützter Auerhahn erschlagen

Amtsgericht Titisee-Neustadt verurteilt Jäger und Mittäter wegen Aufscheuchen und Töten eines Wildtiers.

Titisee-Neustadt / Feldberg / Freiburg / Stuttgart. Im August letzten Jahres hat der damals jugendliche Dorian I. auf dem Rückweg von dem Laurentiusfest in der Gemeinde Feldberg im Schwarzwald im Beisein von Alex Niklas B. unter Alkoholeinfluss einen Auerhahn mit einer Flasche erschlagen. PETA erstattete daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Freiburg. Nach umfangreichen Ermittlungen wurde im Juni 2020 Anklage erhoben. Das Amtsgericht Titisee-Neustadt verurteilte Dorian I. bei der heutigen Verhandlung nach Jugendstrafrecht wegen Verstößen gegen das Tier- und Bundesnaturschutzgesetz sowie wegen Jagdwilderei zu einem einwöchigen Dauerarrest und einer Geldauflage von 1000 Euro. Zudem gilt für ihn ab heute ein sechsmonatiges Jagdverbot. Alex Niklas B. hat mit dem Aufscheuchen und Stören eines geschützten Wildtiers ebenfalls gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen und wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro verurteilt. Das Urteil ist ab heute rechtskräftig.

„Wir sind froh, dass dieser Fall von der Staatsanwaltschaft Freiburg zur Anklage gebracht wurde und begrüßen das Urteil des Amtsgerichts. Das Töten oder Quälen eines Tieres – ganz gleich welcher Art – ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die auch nicht mit Alkoholeinfluss zu rechtfertigen ist“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter von PETAs Rechts- und Wissenschaftsabteilung, der als Prozessbeobachter vor Ort war.

Die Verurteilten gaben an, dass das Tier angegriffen habe und aus Notwehr gehandelt wurde. PETA weist darauf hin, dass Auerhähne ein Gewicht von vier bis fünf Kilogramm erreichen – nach Ansicht der Tierrechtsorganisation ist es demnach nicht glaubwürdig, dass die Täter das Tier in Notwehr töten mussten – auch der Richter betonte während der heutigen Verhandlung mehrfach, dass es sich nicht um Notwehr gehandelt haben könne. Da Dorian I. zudem Jäger ist, wäre die Tat nicht mit Unwissenheit im Umgang mit Wildtieren zu begründen gewesen.

Auerhühner sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. In Deutschland gibt es nur noch wenige Hundert Brutpaare; im Schwarzwald lebt mit rund 200 Individuen die größte deutsche Population. Außerhalb der Balzzeit von März bis Juni ist aggressives Verhalten von Auerhähnen nicht bekannt.

nach oben