Schnee vom Haus fernhalten

Vor allem, wenn es schneit und friert, sollten Hausbesitzer regelmäßig Kontrollgänge um ihr Heim machen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Dabei sollten sie Schneeverwehungen an Hausecken und Terrassen- sowie Balkontüren beseitigen. Bei Tauwetter läuft sonst das Schmelzwasser oft durch die Türen ins Haus oder durchfeuchtet das Mauerwerk. Schwieriger wird es, Schneeverwehungen auf dem Dach zu beseitigen. Dabei können auch hier durch Tauwasser Schäden entstehen – etwa, wenn auf der Südseite der Schnee direkt auf der Dachfläche aber noch unter der geschlossenen Schneeschicht zu tauen beginnt. Das Wasser kann dann nicht ablaufen und sucht sich seinen Weg über die Ziegel ins Haus. Oft passiert das auch an Kamineinfassungen oder Dachflächenfenstern. Da hilft nur eines: Nach dem Tauwetter umgehend die Schäden beseitigen lassen. Denn feuchte Wärmedämmung schimmelt – und sie dämmt nicht mehr.

Problematisch sind mitunter auch die Dächer von Carports, Gartenlauben und Garagen. Sie sind nicht immer ausreichend für Schneelasten dimensioniert. Auch dort, so raten VPB-Experten, muss die Schneelast vom Dach geholt werden, ehe es einbricht. Auch Eiszapfen, die sich beim Abstürzen in gefährliche Waffen verwandeln können, sollten vorsichtig entfernt werden. Hängen sie unerreichbar hoch, sollte zumindest die Gefahrenzone unterhalb sorgfältig abgesperrt werden, rät der VPB. Auch dies gehört zu den Verkehrssicherungspflichten jedes Hausbesitzers.

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