Kleine und mittlere Unternehmen sind die Innovationsmotoren des Ländlichen Raums

Bewerbungen für die nächste Auswahlrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ sind bis zum 31. August 2022 möglich.

„Die Wettbewerbskraft und Innovation unserer kleinen und mittleren Unternehmen sind ein wesentliche Element des Wohlstands unseres Landes, insbesondere im Ländlichen Raum. Wir wollen daher mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ gezielt die Innovationskraft dieser Unternehmen im Ländlichen Raum stärken, um hier langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand für die Menschen zu sichern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (18. Juli) in Stuttgart.

Auf die beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelte Förderlinie können sich kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bewerben, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Hierfür stehen in der aktuellen Förderperiode bis 2027 Fördermittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereit, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) sowie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zusammensetzen.

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Land innovative Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum. Bewerbungen für die nächste Auswahlrunde sind bis zum 31. August 2022 möglich.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis zum 31. August 2022 durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen.

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