“Riss-Reaktor” vor Gericht

AKW Neckarwestheim II
AKW Neckarwestheim II

ÖDP unterstützt Klage gegen AKW Neckarwestheim.

„Die Betriebsgenehmigung für das AKW Neckarwestheim II muss sofort widerrufen werden. Seit 2018 werden dort laufend neue Risse in sicherheitsrelevanten Rohren entdeckt. Inzwischen sollen es mehr als 350 sein, die auf zu hohe Spannungen im Kühlleitungssystem zurückgeführt werden. Dieses AKW ist eine Zeitbombe.“, so Charlotte Schmid, Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Sie begrüßt die Klage zweier AnwohnerInnen des AKWs vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim, die am 14. Dezember öffentlich behandelt werden soll.

Die Ursache für das Entstehen der Risse in Dampferzeugerheizrohren des Atomkraftwerks ist bis heute nicht beseitigt. Bei Spannungsrisskorrosion sei nicht abschätzbar, wie schnell die Risse wachsen, heißt es in einer Pressemitteilung der Anti-Atom-Organisation ausgestrahlt.de. Die Risse könnten während des laufenden Betriebs nicht entdeckt werden und es besteht die Gefahr, dass Rohre spontan abreißen, brechen oder bersten. Das Umweltministerium von Baden-Württemberg sieht in diesen Rissen allerdings kein Sicherheitsrisiko, berichtete der SWR.

In Frankreich stehen derzeit etliche Atomkraftwerke still, weil Risse entdeckt wurden wie im AKW Neckarwestheim. Dass jetzt ausgerechnet die grüne Umweltministerin Thekla Walker den Pannenreaktor Neckarwestheim II auch im nächsten Jahr weiterlaufen lassen will, ist mit der Energiekrise nicht zu rechtfertigen.

„Das Risiko-AKW Neckarwestheim muss umgehend stillgelegt werden, weil die Sicherheit der Bevölkerung bei derartigen Entscheidungen an oberste Stelle steht!“, fordert Charlotte Schmid.

Die Politik der ÖDP beruht prinzipiell auf dem Vorsorgeprinzip, mit dem Ziel, Gefahren für Leib und Leben bestmöglich abzuwenden.

Foto: ÖDP/Klaus Buchner

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