Wer in Baden-Württemberg mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl oder Holzpellets heizt und in 2022 von extrem hohen Preisen betroffen war, kann noch bis zum 20. Oktober Härtefallhilfen beantragen.
Kabinett beschließt Änderung der bestehenden Verordnung. Umweltministerin Thekla Walker: „Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“ Nächster Schritt der Solar-Offensive Baden-Württemberg: Ab 1. Mai gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude; ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung […]