Tag: Sanierungsstau

Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften sollten ihr Gemeinschaftseigentum kontinuierlich pflegen und instandhalten sowie zusätzlich Rücklagen für die Instandsetzung bilden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied kürzlich (Aktenzeichen: V ZR 225/20), dass selbst ein erheblicher Sanierungsstau des Gemeinschaftseigentums grundsätzlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung beseitigt werden muss. Denn ein Sanierungsstau sei keine “Zerstörung” des Gebäudes im Sinne […]

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