Sieg für ATU und Carglass®
EuGH entscheidet zu Gunsten des fairen und freien Wettbewerbs auf dem Kfz-Servicemarkt.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beseitigt die wettbewerbswidrigen Hindernisse, die Fahrzeughersteller eingeführt haben und erlaubt allen unabhängigen Kfz-Serviceanbietern den direkten Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten – ohne sogenannte “Secure Gateways”. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung fairer, ausgeglichener Wettbewerbsbedingungen im Kfz-Servicemarkt und hebt den Mehrwert hervor, den diese für Konsumenten bieten.
Bestimmte Dienstleistungen auf dem Kfz-Aftermarket, z. B. die Durchführung von Inspektionen oder das Beheben von im Fahrzeugdisplay angezeigten Fehlern, erfordern den Zugang zu den Fahrzeugdaten. Diesen Zugang haben einige Fahrzeughersteller begonnen, durch technische Hürden und die Einführung von Lizenzgebühren zu erschweren. Dies verursacht unnötige Kosten in den Betrieben und beeinträchtigt den freien Wettbewerb auf dem Kfz-Servicemarkt. Außerdem schränkt es die Wahlfreiheit der Verbraucher – bei potenziell steigenden Kosten – ein.
ATU und Carglass® haben die Klage ursprünglich beim Landgericht Köln in einem Musterverfahren gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA) eingebracht. Da es in diesem Fall um die Auslegung einer EU-Verordnung ging, legte das Landgericht Köln den Fall dem EuGH vor.
Die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH schafft EU-weit Rechtssicherheit und wird sowohl für die Fahrzeughersteller als auch für alle unabhängigen Marktteilnehmer – über ATU und Carglass® hinaus – verbindlich sein. Das Verfahren wird nun vor dem Gericht in Köln fortgesetzt.
Lars Heyne, Geschäftsführer Transformation bei ATU, kommentiert: “Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH sehr. Das Urteil schafft EU-weit Rechtssicherheit und stärkt den freien Wettbewerb zugunsten aller unabhängigen Marktteilnehmer im Kfz-Service. Die wahren Gewinner sind die Verbraucher, die weiterhin ihre Werkstatt frei wählen können.”
In seinem Urteil hat der EuGH auch die Bedeutung des Themas Cybersicherheit berücksichtigt. Mit seiner Entscheidung bestätigt das Gericht, dass Fragen der Cybersicherheit von den Fahrzeugherstellern angemessen gehandhabt werden können, ohne gleichzeitig dem Kfz-Servicemarkt Einschränkungen aufzuerlegen.
Auf Basis der Entscheidung des EuGH können sowohl ATU als auch Carglass® und andere unabhängige Kfz-Serviceanbieter mit den Servicebetrieben der Automobilhersteller gemäß EU-Recht ohne Einschränkungen konkurrieren.
Foto: ATU