Keine Komplettfreigabe des Gegenverkehrs für Radfahrer in Einbahnstraßen

“Die Stärkung des Radverkehrs ist ein wichtiges Thema. Daher ist es richtig, dass die Länderverkehrsminister sich damit beschäftigen. Aber nicht jeder Vorschlag geht in die richtige Richtung. Uns geht es im Straßenverkehr in aller erster Linie um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Radfahrer sind ganz besonders zu schützen. Grundregel Nr. 1 im Straßenverkehr heißt nicht ohne Grund: gegenseitige Rücksichtnahme.

Was die Nutzung der Verkehrswege angeht, brauchen wir keine Konkurrenz auf den Straßen, sondern ein geordnetes Neben- und Miteinander. Die Komplettfreigabe des Gegenverkehrs für Radfahrer in Einbahnstraßen geht mir allerdings zu weit. Der Pilotversuch des Bundes zum Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nur für Radfahrer wird 2020 evaluiert werden. Hier wird aus dem Blick der Verkehrssicherheit zu entscheiden sein, wie weit man gehen kann. Leider kommt es viel zu oft zu schrecklichen Unfällen von Fußgängern und Radfahrern durch abbiegende Lkws. Abbiegeassistenten können hier Leben retten. Darum ist es gut, dass bereits heute der freiwillige Einbau von Abbiegeassistenten in Lkw und Busse gefördert wird. Bei guter Nachfrage sollte dieses Programm verstärkt werden. Die Verpflichtung können wir nicht im nationalen Alleingang einführen. Für Neufahrzeuge kommt sie 2024″ ,so zur aktuellen Diskussion um die Stärkung des Radverkehrs der für Verkehr zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange.

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