Neues KfW-Förderprogramm für Ersterwerber von Immobilien

Immobilien

BERLIN. Am 1. Juni startet der Bund ein weiteres Neubau-Förderprogramm, die “Wohneigentumsförderung für Familien” (WEF). Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter der Programm-Nummer 300 verwalteten Mittel sollen Familien mit Kindern bei Bau oder Erstkauf von Immobilien unterstützen, wenn sie mittlere oder geringere Einkommen haben. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 60.000 Euro nicht übersteigen, je weiterem Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro.

“Diese starre Grenze führt leider dazu, dass gerade in nachgefragten Gebieten kaum Familien in den Genuss des Programms kommen werden. Denn dort sind die Immobilienpreise weiter so hoch, dass auch mit einer solchen Förderung bei entsprechenden Haushaltseinkommen eine Finanzierung oft nicht zu stemmen sein wird“, sagt Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren.

Überlegungen, die Einkommensgrenzen an die jeweiligen Marktlagen anzupassen, um jungen, bauwilligen Familien mit Kindern eine belastbare Möglichkeit auf Immobilienerwerb bundesweit in gleichem Maße zu eröffnen, wurden leider nicht weiter verfolgt.

„Dieses Förderprogramm stellt hohe Anforderungen an Technik und Einkommen. Ob damit die im europäischen Vergleich extremen Vermögensungleichheiten, mit denen Deutschland wegen der niedrigen Wohneigentumsquote zu kämpfen hat, verringern lassen, muss nun die Praxis zeigen,“ so Merzyn.

Antragsberechtigt sind Familien mit entsprechend niedrigem Haushaltseinkommen mit mindestens einem Kind, das noch keinen 18. Geburtstag hatte und im Haushalt seiner Eltern lebt. Sie dürfen kein Baukindergeld bekommen haben und noch keine Immobilie besitzen. Gefördert werden Neubauten und der Ersterwerb von Neubauten, die als Energieeffizienzhaus 40 errichtet werden und mindestens die Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) erreichen.

Ein höherer Kreditrahmen wird bewilligt, wenn alle Anforderungen aus dem “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein entsprechendes Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt werden. Die erworbenen Immobilien müssen selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Internet: www.vpb.de

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