Verordnung der Landesregierung erlaubt auch weiterhin den Verkauf in Hofläden und Raiffeisen-Märkten / Verbraucher haben keinen Grund für Hamsterkäufe.
Verordnung der Landesregierung erlaubt auch weiterhin den Verkauf in Hofläden und Raiffeisen-Märkten / Verbraucher haben keinen Grund für Hamsterkäufe.