Wer in Baden-Württemberg mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl oder Holzpellets heizt und in 2022 von extrem hohen Preisen betroffen war, kann noch bis zum 20. Oktober Härtefallhilfen beantragen.
Wer in Baden-Württemberg mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl oder Holzpellets heizt und in 2022 von extrem hohen Preisen betroffen war, kann noch bis zum 20. Oktober Härtefallhilfen beantragen.