Druckabfall im Feuerlöschsystem aufgrund eines Leitungsabrisses bei Grabarbeiten im Kernkraftwerk Philippsburg

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1 und Block 2).

Eine Baggerschaufel hat bei Baustellenarbeiten in der Nähe des Brennelement-Zwischenlagers Philippsburg am 14. Januar 2022 eine Armatur und einen Leitungsabschnitt des Feuerlöschsystems beschädigt. Die Beschädigung führte zu einer Leckage, wodurch der Druck im gesamten Feuerlöschsystem am Standort des im Rückbau befindlichen Kernkraftwerks Philippsburg abfiel. Alle Feuerlöschwasserpumpen der beiden Blöcke starteten auslegungsgemäß.

Da nach Prüfung auf den Warten beider Blöcke kein Brandmelder und keine automatische Löschstation ausgelöst beziehungsweise angesprochen hatte, wurden alle Feuerlöschwasserpumpen manuell wieder abgeschaltet – und nach etwa 40 Minuten wieder zugeschaltet, so dass die Feuerlöschwasserversorgung wieder anforderungsgemäß hergestellt war.

Der Betreiber hat währenddessen den Teil der Ringleitung mit der Leckagestelle abgesperrt und die Arbeiten auf der Baustelle vorrübergehend eingestellt. Die genaue Ursachenklärung und Schadensbehebung dauert noch an.

Sicherheitstechnische Bedeutung ist gering

Durch den Wasserverlust war die Löschwasserversorgung am Standort für etwa eine Stunde beeinträchtigt – davon betroffen waren die beiden abgeschalteten Kernkraftwerksblöcke KKP 1 und KKP 2, das Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ-P) sowie das Brennelemente-Zwischenlager (BZP) und das Abfalllager Philippsburg (AZP).

Die sicherheitstechnischen Auswirkungen des konkreten Ereignisses waren gering. Für Menschen und die Umwelt bestand keine Gefahr. Das Umweltministerium wird die Ursachen ermitteln und Maßnahmen einleiten, um ähnliche Fehler künftig zu vermeiden.

Im Falle eines Brandes hätten in allen Anlagen am Standort die Feuerlöscher vor Ort sowie die Löschfahrzeuge der Werkfeuerwehr mit eigenem Löschwasservorrat jedoch uneingeschränkt zur Verfügung gestanden. Zudem hätte das Schichtpersonal die Pumpen jederzeit wieder zuschalten können. Somit wäre Löschwasser, wenn auch mit geringerem Druck, verfügbar gewesen. Die Erstbekämpfung eines Brandes wäre somit auch in der kurzen Zeit der Beeinträchtigung der Löschwasserversorgung sichergestellt gewesen.

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